Kleingarten pachten
So pachten Sie einen Kleingarten
Lieber Kleingartenbewerber,
mit den folgenden Zeilen wollen wir Sie darüber informieren, wie Sie einen Kleingarten lt. Pachtrecht nach dem BKleingG pachten können.
Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Augsburg haben.
Weiterhin bitten wir, Folgendes zu beachten: Sie bewerben sich in einer unserer 52 Anlagen. In der Regel wird dies jene Anlage sein, die Ihrer Wohnung am nächsten liegt. Sie können sich jedoch in zwei weiteren Anlagen, insgesamt als drei, anmelden. Bei dem/r jeweiligen Obmann/-frau liegen Anträge auf Mitgliedschaft aus. Füllen Sie bitte dieses Formular aus, lassen es vom/von der Obmann/-frau unterschreiben und geben es in der Geschäftsstelle, Frischstraße 22 b, wieder ab. Damit sind Sie als Gartenbewerber vorgemerkt.
Mit der Vormerkung wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet, förderndes Mitglied des Stadtverbandes zu werden, der Mitgliedsbeitrag beträgt 25 €. Sie erwerben dadurch die Anwartschaft auf Zuweisung eines Gartens zu gegebener Zeit und erhalten alle zwei Monate unsere Fachzeitung zugesandt, die wichtige und interessante Hinweise enthält.
Wird in der Gartenanlage, für die Sie sich vorgemerkt haben, ein Garten frei, wählt der bei jeder Anlage gebildete Anlagenausschuss einen neuen Pächter aus. Liegen mehrere Bewerbungen vor, so hat der am längsten Vorgemerkte das Vorrecht, wobei Ausnahmen bei besonderen Härtefällen (insbesondere im Zusammenhang mit der Auflösung bestehender Anlagen) möglich sind.
Es ist zu hoffen, dass der Anlagenausschuss sehr bald für Sie einen Garten vorsehen kann.